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Teilnahmevereinbarung

Vertragsbedingungen der Fit2Ride Instruktor-Zertifizierung, Jahrgang 2027. Was das Programm inhaltlich ist, steht auf der Seite zur Ausbildung.

Anbieter: Fit2Ride Academy, Inhaber: Miroslav Popov · Mühlenberg 2a · 87740 Buxheim · Deutschland

§ 1 Vertragsparteien

Anbieter: Fit2Ride Academy, Inhaber: Miroslav Popov, Mühlenberg 2a, 87740 Buxheim, Deutschland (nachfolgend „Fit2Ride" oder „Anbieter").

Teilnehmer: Die Person oder das Unternehmen, die bzw. das sich über das Bewerbungsformular angemeldet und eine schriftliche Zusage des Anbieters erhalten hat (nachfolgend „Teilnehmer").

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme des Teilnehmers an der Fit2Ride Instruktor-Zertifizierung — einem 5-tägigen Ausbildungs- und Zertifizierungsprogramm für Motorrad-Instruktoren, Jahrgang 2027.

Das Programm gliedert sich in zwei Teile:

  • Teil 1 – Memmingen (3 Tage): Methodik, Coaching, Fahrphysik, Lehrmethodik, Echtzeit-Korrektur, Gruppencoaching, Lernerfolgskontrolle, laufende theoretische und praktische Evaluation. Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
  • Teil 2 – Cremona Circuit, Italien (2 Tage): Streckenanwendung, Hochgeschwindigkeitsphysik, Videoanalyse, abschließende Evaluation und Zertifizierungsgespräch. Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Der Teilnehmer kann beide Teile als Gesamtpaket oder jeden Teil einzeln buchen (§ 4). Das Fit2Ride Certified Instructor Zertifikat wird ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss beider Teile innerhalb eines Kalenderjahres ausgestellt (§ 11).

§ 3 Im Programmpreis inbegriffen

Teil 1 — Memmingen (3 Tage)

  • Trainingsmotorrad für Übungseinheiten
  • Mittagessen und Getränke an allen 3 Tagen
  • Kurs- und Lernmaterialien
  • Theoretische und praktische Evaluation

Teil 2 — Cremona Circuit (2 Tage)

  • Mittagessen und Getränke an beiden Tagen
  • Streckengebühren
  • Abschließende praktische Evaluation

Nicht inbegriffen

  • An- und Abreise zu beiden Programmorten
  • Unterkunft (beide Teile)
  • Transport des eigenen Motorrads nach Cremona
  • Mietmotorrad für Teil 2 (optional buchbar, Preis auf Anfrage)
  • Persönliche Schutzausrüstung

§ 4 Programmgebühr und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich brutto, inkl. 19 % gesetzl. MwSt.

OptionPreis bruttodavon Nettodavon MwSt (19 %)
Teil 1 einzeln (Memmingen)1.490,00 EUR1.252,10 EUR237,90 EUR
Teil 2 einzeln (Cremona)1.990,00 EUR1.672,27 EUR317,73 EUR
Gesamtpaket (beide Teile)2.990,00 EUR2.512,61 EUR477,39 EUR

Das Gesamtpaket spart 490,00 EUR gegenüber der Einzelbuchung. Das Zertifikat (§ 11) wird nur bei Abschluss beider Teile ausgestellt — unabhängig davon, ob als Paket oder einzeln gebucht.

Zahlung (bezogen auf die jeweils gebuchte Option)

  • Anmeldegebühr: 99,00 EUR — fällig unmittelbar bei Anmeldung
  • Restbetrag: Differenz zum Gesamtpreis der gebuchten Option — fällig spätestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Teils

Die Zahlung erfolgt auf das vom Anbieter angegebene Konto. Der Teilnehmer erhält nach Eingang der Anmeldegebühr eine schriftliche Buchungsbestätigung.

Bei Zahlungsverzug des Restbetrags ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer vom Programm auszuschließen; es gelten die Stornokonditionen gemäß § 6.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von dieser Vereinbarung zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den Anbieter.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine formlose Erklärung per E-Mail an [email protected]. Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist gelten ausschließlich die Rücktrittskonditionen gemäß § 6.

Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht.

§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit schriftlich per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Als Datum des Rücktritts gilt der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Anbieter.

Die Anmeldegebühr von 99,00 EUR wird in jedem Fall einbehalten und nicht erstattet.

Maßgeblich für den Einbehalt ist die Gesamtgebühr der jeweils gebuchten Option (Teil 1 einzeln, Teil 2 einzeln, oder Gesamtpaket — § 4) bezogen auf den Beginn des jeweils betroffenen Teils:

Zeitpunkt des RücktrittsEinbehalt
Mehr als 3 Monate vor Beginn des betroffenen TeilsNur Anmeldegebühr (99,00 EUR)
1 bis 3 Monate vor Beginn des betroffenen Teils50 % der Gesamtgebühr der gebuchten Option
Weniger als 1 Monat vor Beginn des betroffenen Teils100 % der Gesamtgebühr der gebuchten Option

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist möglich.

§ 7 Programmabsage durch den Anbieter

Der Anbieter behält sich vor, das Programm bei wichtigen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Erkrankung der Trainer, behördliche Anordnungen) abzusagen oder zu verschieben.

Im Falle einer Absage werden alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Anmeldegebühr vollständig erstattet. Bei Verschiebung kann der Teilnehmer zurücktreten und erhält alle Zahlungen zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. bereits gebuchte Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen, sofern der Anbieter die Absage nicht zu vertreten hat.

§ 8 Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer versichert, zum Zeitpunkt des Programms folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Fahrerlaubnis: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse A (unbeschränkt).
  • Schutzausrüstung: Vollständige, CE-zertifizierte Motorrad-Schutzausrüstung — einteiliger oder zweiteiliger Lederkombi mit Reißverschluss, Helm, Handschuhe, Stiefel.
  • Motorrad für Teil 2: Eigenes, streckentaugliches Motorrad (Anforderungen Cremona Circuit) oder rechtzeitig gebuchtes Mietmotorrad.
  • Gesundheit: Körperliche Eignung für ein intensives, mehrtägiges Motorrad-Training; relevante Einschränkungen sind dem Anbieter vorab mitzuteilen.

Bei Nichterfüllung einer der Voraussetzungen ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht.

§ 9 Versicherungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, über eine gültige Motorrad-Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung zu verfügen, die auch Trainings- und Streckenveranstaltungen abdeckt. Nachweis ist auf Anfrage des Anbieters zu erbringen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus unzureichendem Versicherungsschutz des Teilnehmers.

§ 10 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er durch schuldhaftes Verhalten verursacht. Für Schäden am gestellten Trainingsmotorrad (Teil 1) gilt: Trainingsbedingte Stürze bei ordnungsgemäßer Teilnahme sind kostenfrei. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf max. 1.000,00 EUR pro Schadensereignis begrenzt.

§ 11 Zertifizierung

Das Fit2Ride-Zertifikat wird ausgestellt, wenn der Teilnehmer beide Programmteile absolviert und die abschließende Evaluation erfolgreich durchlaufen hat. Die Bewertung erfolgt fortlaufend während beider Teile; maßgeblich ist die Gesamteinschätzung des Headcoaches. Reicht das Ergebnis nicht aus, erhält der Teilnehmer ein ausführliches Feedback-Gespräch mit konkreten Empfehlungen; die abschließende Evaluation kann im nächsten Jahrgang gegen eine gesonderte Gebühr wiederholt werden. Ein Anspruch auf Ausstellung des Zertifikats besteht nicht; die Programmgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß DSGVO. Details in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Verbraucher ist deren gesetzlicher Wohnsitzgerichtsstand; für Unternehmer gilt München. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Einverständniserklärung

Diese Vereinbarung wird nicht auf der Website unterschrieben. Nach der Zusage schickt Fit2Ride sie als Dokument zu; mit der Unterschrift bestätigt der Teilnehmer:

  • die Teilnahmevereinbarung vollständig gelesen zu haben und mit allen Bedingungen einverstanden zu sein;
  • die Teilnahmevoraussetzungen gemäß § 8 zu erfüllen und über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 9 zu verfügen;
  • zur Kenntnis genommen zu haben, dass der Platz erst nach Eingang der Anmeldegebühr (99,00 EUR) verbindlich gesichert ist.

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