Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fit2Ride Motorradtraining / Fit2Ride Academy

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit Fit2Ride Motorradtraining / Fit2Ride Academy, Inhaber: Miroslav Popov, Mühlenberg 2a, 87740 Buxheim, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C). Unternehmerische Buchungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarungen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt auch dann, wenn Trainings ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt werden.

§ 2 Vertragsabschluss

Die Buchung der Trainings erfolgt online über das Buchungssystem des Veranstalters. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Teilnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.

§ 3 Art der Trainings

3.1 Schräglagentraining Level 1 & Level 2

Die Trainings unterscheiden sich im Anforderungsniveau, sind jedoch in ihrer Grundstruktur vergleichbar. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf vom Veranstalter zur Verfügung gestellten, speziell präparierten Trainingsmotorrädern.

Für Schäden an diesen Motorrädern gelten die Regelungen gemäß § 10 dieser AGB. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ausreichende fahrpraktische Fähigkeit zur sicheren Beherrschung des Motorrads. Fehlt diese nach pflichtgemäßer Einschätzung des verantwortlichen Instruktors, ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern oder den Teilnehmer vom Training auszuschließen.

3.2 Schräglagentraining Level 3

Das Schräglagentraining Level 3 stellt den abschließenden technischen Trainingslevel des Programms dar. Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Trainingsmotorrädern. Optional kann der Teilnehmer mit einem eigenen Motorrad teilnehmen.

Bei Teilnahme mit einem eigenen Motorrad haftet der Veranstalter für Schäden am Motorrad des Teilnehmers nur nach Maßgabe der Regelungen in § 8 (Haftung) dieser AGB. Eine darüber hinausgehende Haftung für sturzbedingte Schäden wird nicht übernommen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen. Für Schäden an vom Veranstalter gestellten Motorrädern gelten die Regelungen gemäß § 10 dieser AGB.

Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss der Schräglagentrainings Level 1 und 2 oder eine vom Veranstalter als gleichwertig anerkannte Qualifikation.

3.3 Fahrsicherheitstraining

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich mit dem eigenen, verkehrssicheren und zugelassenen Motorrad des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die jeweilige Motorradklasse sein. Für Schäden am eigenen Motorrad des Teilnehmers haftet der Veranstalter ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des § 8 (Haftung) dieser AGB.

3.4 Rennstreckentraining / Coaching

Die Teilnahme ist ausschließlich volljährigen Teilnehmern (ab 18 Jahren) mit eigenem Motorrad gestattet.

Das Rennstreckentraining stellt ein Coaching-Angebot dar. Hinweise, Empfehlungen und Einschätzungen der Instruktoren dienen der Unterstützung des Teilnehmers und sind nicht als verbindliche Fahranweisungen zu verstehen. Der Teilnehmer handelt jederzeit eigenverantwortlich.

Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Teilnahmebedingungen und Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Streckenbetreibers und/oder Eventveranstalters.

3.5 Kindertraining

Für das Kindertraining stellt der Veranstalter geeignete Motorräder zur Verfügung. Die Teilnahme mit einem eigenen Motorrad ist ebenfalls zulässig. Für Schäden an vom Veranstalter gestellten Motorrädern gelten die Regelungen gemäß § 10 dieser AGB. Für Schäden am eigenen Motorrad haftet der Veranstalter nur gemäß § 8 (Haftung) dieser AGB.

Alle Kindertrainings finden ausschließlich auf geschlossenen, nicht öffentlichen Flächen statt.

§ 4 Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an sämtlichen Trainings erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer erklärt, körperlich und geistig in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen. Die Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss vom Training.

Minderjährige Teilnehmer dürfen ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten teilnehmen. Vom Teilnehmer eingesetzte Motorräder müssen sich in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand befinden.

§ 5 Gruppengröße

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt pro Instruktor:

  • Schräglagentraining Level 1–3: maximal 5 Teilnehmer
  • Fahrsicherheitstraining: maximal 8 Teilnehmer
  • Rennstreckentraining / Coaching: maximal 3 Teilnehmer
  • Kindertraining: maximal 5 Teilnehmer

Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnehmerzahl aus Sicherheitsgründen jederzeit zu reduzieren.

§ 6 Ausrüstung

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, geeignete, vollständige und unbeschädigte Schutzausrüstung zu tragen. Entspricht die Ausrüstung nicht den Mindestanforderungen oder wird diese trotz Aufforderung nicht ordnungsgemäß getragen, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer vom Training auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Mindestanforderungen je Trainingsformat:

a) Schräglagentraining Level 1 & Fahrsicherheitstraining
  • Motorradschutzbekleidung vollständig (Textil oder Leder zulässig)
  • Rückenprotektor (integriert oder separat)
  • Motorradhandschuhe mit Protektoren
  • Motorradstiefel über die Knöchel („hohe Stiefel“)
  • Helm: ausschließlich Integralhelm (Full-Face) oder Klapphelm (Modular). Jethelme sind nicht zulässig.
b) Schräglagentraining Level 2 & Level 3
  • Es gelten die Anforderungen gemäß a), jedoch zusätzlich:
  • Lederkombi verpflichtend (Ein- oder Zweiteiler; Zweiteiler nur mit Reißverschlussverbindung)
  • Helm: ausschließlich Integralhelm oder Klapphelm.
c) Rennstreckentraining / Coaching
  • Es gelten die Anforderungen gemäß b), jedoch ist als Helm ausschließlich ein Integralhelm (Full-Face) zulässig.
  • Klapphelme sind nicht erlaubt.
d) Kindertraining
  • Mindestens Protektoren für Ellbogen, Knie und Rücken
  • Vollwertiger Integralhelm
  • Vollständige Handschuhe
  • Motorradstiefel
§ 7 Instruktionen und Trainingsablauf

Den Anweisungen der Instruktoren ist jederzeit Folge zu leisten. Übungen und Trainingsinhalte können aus Sicherheitsgründen angepasst oder geändert werden.

§ 8 Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 9 Versicherung

Der Teilnehmer ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (insb. Unfall- und Haftpflichtversicherung) verantwortlich.

§ 10 Schäden an Trainingsmotorrädern (Leihfahrzeuge)

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich beim Schräglagentraining um ein fahrdynamisches Training im Grenzbereich handelt. Trainingsbedingte Stürze im Rahmen der vorgesehenen Übungen, die bei ordnungsgemäßer Teilnahme und Befolgung der Instruktionen erfolgen, sind kostenfrei.

Der Teilnehmer haftet jedoch für Schäden an Trainingsmotorrädern, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, insbesondere bei: Missachtung von Instruktionen, eigenmächtiger Fahrweise, unsachgemäßer Bedienung oder Fahren trotz Einschränkungen.

  • Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf maximal 1.000 EUR pro Schadensereignis begrenzt.
  • Bei vorsätzlicher Beschädigung haftet der Teilnehmer in voller Höhe.
§ 11 Rücktritt und Stornierung

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Stornierung werden folgende Pauschalen fällig:

Zeitpunkt der Stornierung Rückerstattung
Bis 30 Tage vor Trainingsbeginn 100 % (Kostenfrei)
Bis 14 Tage vor Trainingsbeginn 50 % Rückerstattung
Weniger als 14 Tage / Nichterscheinen 0 % (Keine Rückerstattung)

Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist mit Buchung sofort fällig.

§ 13 Foto- und Videoaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt, Dokumentationsaufnahmen zu erstellen. Diese dürfen zu Marketingzwecken verwendet werden, sofern einzelne Personen nicht im Fokus stehen. Für gezielte Aufnahmen (Porträts) wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt. Der Teilnehmer kann der Nutzung von Aufnahmen, auf denen er individuell erkennbar ist, jederzeit widersprechen.

§ 14 Höhere Gewalt

Bei Ausfall des Trainings aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, behördliche Verbote) werden Teilnahmegebühren erstattet oder als Gutschein gutgeschrieben.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der gesetzliche Gerichtsstand des Verbrauchers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.