Teilnahmebedingungen — Alpentour
Bedingungen für die geführten Ausfahrten Penser Joch und Slowenien. Was die Tour inhaltlich ist, steht auf der Seite zur Alpentour.
Anbieter: Fit2Ride Motorradtraining / Fit2Ride Academy, Inhaber: Miroslav Popov · Mühlenberg 2a · 87740 Buxheim · Deutschland (nachfolgend „Fit2Ride" oder „Anbieter")
§ 1 Geltungsbereich und Charakter der Alpentour
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Buchung der Alpentour (Penser Joch und Slowenien — Alpen bis Meer) und regeln — anstelle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainings — die spezifischen Bedingungen für dieses Format.
Die Alpentour ist kein Fahrtraining und keine Fahrschulung. Sie ist eine geführte Ausfahrt: Ein Guide plant die Route, begleitet die Gruppe und gibt auf Wunsch Hinweise zu Strecke und Sehenswürdigkeiten. Der Guide erteilt keine Fahrunterweisung, übernimmt keine Kontrolle oder Aufsicht über die individuelle Fahrweise der Teilnehmer und trifft keine Aussagen zur fahrtechnischen Eignung. Jeder Teilnehmer fährt sein eigenes Motorrad eigenverantwortlich im öffentlichen Straßenverkehr.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch soweit die Ausfahrt ganz oder teilweise im Ausland stattfindet.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Buchung erfolgt online über das Buchungssystem des Anbieters. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Teilnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Anbieter stellt:
- einen erfahrenen Guide, der die Route plant und die Gruppe führt,
- die Streckenplanung für die gebuchte Tour (Penser Joch oder Slowenien),
- Pausen entlang der Route nach Ermessen des Guides.
Nicht Teil der Leistung: Fahrunterweisung, technisches Coaching, Kontrolle der Fahrweise, Bereitstellung eines Motorrads, Kraftstoff, Verpflegung (sofern nicht ausdrücklich in der jeweiligen Buchungsbeschreibung genannt), Übernachtung.
§ 4 Eigenverantwortung des Teilnehmers
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung. Der Teilnehmer
- fährt sein eigenes, zugelassenes und verkehrssicheres Motorrad,
- trifft alle fahrtechnischen Entscheidungen (Tempo, Linie, Abstand, Überholen) selbst,
- ist wie jeder andere Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes gebunden,
- folgt der Route des Guides freiwillig und kann jederzeit eigenständig vom Gruppentempo abweichen oder die Tour verlassen.
Der Guide erteilt keine verbindlichen Fahranweisungen. Hinweise des Guides zu Streckenverlauf, Kurven oder Sehenswürdigkeiten sind unverbindliche Empfehlungen, keine Anordnungen.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen
- Gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Motorradklasse.
- Eigenes Motorrad in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und zugelassenem Zustand, mit gültiger Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme; die Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung.
- Ein vorheriges Fit2Ride-Training (Fahrsicherheitstraining oder Schräglagentraining Level 1) ist empfohlen, aber nicht Voraussetzung.
Volljährigkeit wird durch die für die Fahrerlaubnis erforderliche Mindestaltersgrenze bereits sichergestellt; eine gesonderte Altersgrenze wird nicht festgelegt.
§ 6 Ausrüstung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, geeignete Motorradschutzbekleidung zu tragen: vollständige Motorradbekleidung (Textil oder Leder), Rückenprotektor, Motorradhandschuhe mit Protektoren, Motorradstiefel über die Knöchel sowie einen Integralhelm (Full-Face) oder Klapphelm (Modular); Jethelme sind nicht zulässig.
Entspricht die Ausrüstung nicht diesen Anforderungen, ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer von der Ausfahrt auszuschließen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 7 Gruppengröße
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 3 Teilnehmer pro Guide — bewusst kleiner als bei den Trainingsformaten, da eine Gruppe im realen Straßenverkehr auf öffentlichen Pässen schwerer zusammenzuhalten ist als auf einem geschlossenen Gelände. Der Anbieter behält sich vor, die Teilnehmerzahl aus Sicherheitsgründen jederzeit zu reduzieren.
§ 8 Transport des Motorrads
Auf Wunsch unterstützt der Anbieter nach Absprache bei der Organisation des Transports des Motorrads zum Startort. Dies ist eine unverbindliche, unentgeltliche Gefälligkeit und keine gewerbliche, versicherte Transportleistung des Anbieters. Für Schäden im Zusammenhang mit einem auf diese Weise organisierten Transport haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — insbesondere sorgfältige Streckenplanung und -führung) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Klarstellung: Da der Guide keine Fahrunterweisung erteilt und keine Kontrolle über die individuelle Fahrweise der Teilnehmer ausübt (§ 3, § 4), haftet der Anbieter nicht für Unfälle oder Schäden, die durch die eigene Fahrweise, Fehleinschätzung oder Regelverstöße eines Teilnehmers entstehen. Der Teilnehmer haftet gegenüber Dritten und anderen Teilnehmern nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere StVG, StVO).
§ 10 Versicherung
Der Teilnehmer bestätigt mit der Buchung, dass für sein Motorrad eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht; sie ist für den öffentlichen Straßenverkehr gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung wird empfohlen, ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme.
§ 11 Wetter und Streckenbedingungen
Alpenpässe können witterungs- oder behördenbedingt gesperrt sein (Schnee, Straßensperrung, Bauarbeiten). Ist die geplante Route am Tourtag nicht befahrbar, wählt der Guide nach Möglichkeit eine gleichwertige Alternativroute. Ist auch dies nicht möglich, wird die Tour verschoben oder abgesagt; bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet oder — auf Wunsch des Teilnehmers — auf einen Alternativtermin übertragen.
§ 12 Rücktritt und Absage
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB — Dienstleistung im Bereich Freizeitgestaltung mit festgelegtem Termin). Der Teilnehmer kann vor Beginn der Tour jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Stornierung werden folgende Pauschalen fällig:
| Zeitpunkt der Stornierung | Rückerstattung |
|---|---|
| Bis 14 Tage vor Tourbeginn | 100 % (kostenfrei) |
| Bis 7 Tage vor Tourbeginn | 50 % Rückerstattung |
| Weniger als 7 Tage / Nichterscheinen | 0 % (keine Rückerstattung) |
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Absage durch den Anbieter: Kommt die für die Tour erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht zustande, oder muss der Anbieter aus anderen wichtigen Gründen absagen, wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert und erhält den vollständigen bereits gezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche (z. B. bereits gebuchte Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen, sofern der Anbieter die Absage nicht zu vertreten hat.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Bei Zahlung per Kreditkarte (Stripe) ist die Teilnahmegebühr sofort mit Buchung fällig. Bei Zahlung per Überweisung ist die Teilnahmegebühr innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig; der Platz wird bereits mit der Buchung reserviert, bei ausbleibender Zahlung kann der Anbieter die Buchung stornieren.
§ 14 Kein Pauschalreisevertrag
Die Alpentour ist ein eintägiger Ausflug ohne Übernachtung zu einem Preis von jeweils unter 500 EUR pro Teilnehmer. Es handelt sich daher nicht um eine Pauschalreise im Sinne des § 651a BGB (Ausnahme gemäß § 651a Abs. 8 BGB); die Vorschriften des Pauschalreiserechts finden keine Anwendung.
§ 15 Foto- und Videoaufnahmen
Der Anbieter ist berechtigt, Dokumentationsaufnahmen zu erstellen. Diese dürfen zu Marketingzwecken verwendet werden, sofern einzelne Personen nicht im Fokus stehen. Für gezielte Aufnahmen (Porträts) wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt. Der Teilnehmer kann der Nutzung von Aufnahmen, auf denen er individuell erkennbar ist, jederzeit widersprechen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der gesetzliche Gerichtsstand des Verbrauchers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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